Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der AGB

Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Sport Oase GmbH in Wesseling.

2. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Durch das Betreten der Außen- und Innenanlagen der Sport Oase GmbH durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB der Sport Oase GmbH in allen Punkten als bekannt und werden wirksam.

3. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Anlage und deren Einschränkungen können den Aushängen sowie der Internetseite entnommen werden.

4. Vermietung der Plätze

4.1. Allgemeines

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die AGB zugrunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird.

4.2. Einzelstunden    

Buchungen von Einzelstunden erfolgen über den Namen. Gebuchte Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise oder gar nicht nutzen, so entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht bezahlt, so wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Gebuchte Stunden können nur 48 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, damit die Zahlungsverpflichtung entfällt. Bei späterer Absage erfolgt die Rechnungsstellung in voller Höhe, solange der Platz nicht anderweitig vermietet wird.

4.3. Spieleinheit         

Die Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit für 60 Minuten. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende sind die Uhren in der Halle. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene Stunde weiterberechnet.

4.4. Preise                  

Es gelten die jeweils in der Anlage ausgehängten Preise. In der Platzmiete ist die Benutzung des gemieteten Platzes inklusive Benutzung der Umkleiden und der Duschen enthalten.

4.5. Abonnements oder Buchung von Sonderveranstaltungen

  Abonnements werden nur durch Abschluss eines Abo-Vertrages schriftlich entgegengenommen. Sie sind rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Die zusätzlich geltenden besonderen Vertragsbedingungen sind dem Abo-Vertrag zu entnehmen. Bei Buchung von Event-Paketen wie Turnieren, Ligen, Geburtstagspaketen, Firmenevents, sowie anderen Eventpaketen jeglicher Art gelten zusätzlich gesonderte Geschäftsbedingungen des jeweils zugrunde liegenden und vom Bucher bzw. Teilnehmer unterschriebenen Vertrages oder Anmeldeformulars.

5. Benutzungsvorschriften

  • 5.1. Die Halle und alle Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für anfällige, von ihm verursachte Beschädigung, Verunreinigung oder Schäden an Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an den Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter und dessen Mitarbeitern oder Aushilfen unverzüglich mitzuteilen.
  • 5.2.      Das Mitbringen von Tieren ist im Gebäude nicht gestattet.
  • 5.3.      Das Anbringen von Plakaten, Werbung etc. bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung durch das Sportcenter Kautz.
  • 5.4.      Getränke jeglicher Art dürfen nicht mit in die Halle sowie in die Umkleide genommen werden.
  • 5.5.      Das Rauchen ist in der Halle generell verboten.
  • 5.6.      Jeder Benutzer und Besucher der Sport Oase GmbH hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
  • 5.7.      Die Anlage und die Plätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen mit nicht abfärbender Sohle betreten werden.
  • 5.8.      Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr.
  • 5.9.      Eltern haften für ihre Kinder.
  • 5.10.    Kinder sind in der Halle und in den Räumlichkeiten der Sport Oase GmbH von ihren Eltern zu beaufsichtigen.
  • 5.11.    Bei Beschädigung der Anlage, unsportlichem Verhalten oder Beleidigung des Personals, von Mitspielern oder Zuschauern erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Halle verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.

6. Hausrecht und Haftungsausschluss

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen, externer Veranstalter, des Eigentümers des Geländes und der Sport Oase GmbH, der Besucher, Mitspieler, Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern, Besuchern der Sport Oase GmbH bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen gleich aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzung oder Diebstahl/Verlust von Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendung und Beschädigung von Fahrzeugen.

7. Zuwiderhandlung

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weiter gehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weiter gehenden Schadensersatz- oder anderen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

8. Fotos

Mit Betreten der Sport Oase GmbH erklärt sich jeder Gast (Mieter, Mitspieler, Besucher) damit einverstanden, dass er jederzeit fotografiert werden kann. Ebenso ist jeder Mieter, Mitspieler und Besucher damit einverstanden, Fotos seiner Person auf www.sport-oase.de, auf www.facebook.com/sportoase oder in Broschüren der Sport Oase GmbH oder anderen Werbematerialen veröffentlicht zu sehen.

9. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten gilt für beide Seiten der Sitz der Firma als vereinbarter Gerichtsstand, also Wesseling.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere vorstehende Bestimmungen aus welchem Grund auch immer unwirksam sein, so hat dieses auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keine Auswirkungen

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